Fragen und Antworten

Entstehen Kosten beim Errichten einer Patientenverfügung?

 für die Errichtung einer Patientenverfügung gemäss Art. 6 PatVG eine Protokollgebühr von 500 Franken
(GGG Art. 42 lit q)

für die Registrierung einer Patientenverfügung im Zentralen Patientenverfügungsregister (Art. 14 PatVG) eine Verwaltungsgebühr von 100 Franken
GGG Art. 42 lit r

Allfällige Kosten für die obligatorische ärztliche Aufklärung von verbindlichen Patientenverfügungen sind ebenfalls vom Patienten zu tragen.

 

Wer kann eine Patientenverfügung erlassen?

Eine Patientenverfügung kann nur höchstpersönlich errichtet werden. Der Patient muss bei Errichtung einer Patientenverfügung einsichts- und urteilsfähig sein.
(Art 3 PatVG)

 

Wie lange gilt eine „verbindliche Patientenverfügung“?

1) Eine Patientenverfügung verliert nach Ablauf von fünf Jahren ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern der Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Sie kann unter Einhaltung der Formerfordernisse des Art. 6 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden; damit beginnt die Frist von fünf Jahren neu zu laufen.
 
2) Einer Erneuerung ist es gleichzuhalten, wenn einzelne Inhalte der Patientenverfügung nachträglich geändert werden. Dabei sind die Bestimmungen über die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung entsprechend anzuwenden. Mit jeder nachträglichen Änderung beginnt die in Abs. 1 genannte Frist für die gesamte Patientenverfügung neu zu laufen.
 
3) Eine Patientenverfügung verliert nicht ihre Verbindlichkeit, solange sie der Patient mangels Einsichts-, Urteils- oder Äusserungsfähigkeit nicht erneuern kann.
(Art 7 PatVG)

 

 

 

Wie lange gilt eine „beachtliche Patientenverfügung“?

Eine beachtliche Patientenverfügung hat kein rechtliches „Ablaufdatum“.
(Art 8 und 9 PatVG)

Kann eine verbindliche Patientenverfügung im Nachhinein verändert oder widerrufen werden?

1) Eine Patientenverfügung verliert nach Ablauf von fünf Jahren ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern der Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Sie kann unter Einhaltung der Formerfordernisse des Art. 6 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden; damit beginnt die Frist von fünf Jahren neu zu laufen.
 
2) Einer Erneuerung ist es gleichzuhalten, wenn einzelne Inhalte der Patientenverfügung nachträglich geändert werden. Dabei sind die Bestimmungen über die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung entsprechend anzuwenden. Mit jeder nachträglichen Änderung beginnt die in Abs. 1 genannte Frist für die gesamte Patientenverfügung neu zu laufen.
 
3) Eine Patientenverfügung verliert nicht ihre Verbindlichkeit, solange sie der Patient mangels Einsichts-, Urteils- oder Äusserungsfähigkeit nicht erneuern kann.
(Art 7 PatGV)

 

 

Eine Patientenverfügung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Patienten widerrufen werden. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Auch schlüssige Handlungen (z.B. Kopfschütteln) können den Widerruf ausdrücken.

Auch Änderungen der Patientenverfügung sind jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Allerdings sind auf nachträgliche Änderungen gemäss Art. 7 Abs. 2 PatVG die Bestimmungen über die (erstmalige) Errichtung entsprechend anzuwenden.

Muss ich die Patientenverfügungskarte auf mir tragen bzw. mitführen?

Inhaber von Patientenverfügungen haben ihre Patientenverfügungskarte immer mitzuführen bzw. bei sich zu tragen, um bei einem Notfall als Inhaber einer Patientenverfügung erkannt zu werden.

Wie sicher ist die Registrierung/Hinterlegung beim Fürstlichen Landgericht?

Die Patientenverfügung sowie die damit verbundenen und notwendigen Daten werden der Datensensibilität wegen entsprechend im Register einzeln verschlüsselt gespeichert. Trotzdem kann ein Zugriff Dritter auf die Daten nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden.

Hinweise

Login
Bitte bewahren Sie die Zugangsdaten an einem sicheren Ort auf. Bei Verlust der Zugangsdaten können neue Zugangsdaten beim Fürstlichen Landgericht angefordert werden.

Bei Kenntnisnahme der Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte ist dies unverzüglich dem Fürstlichen Landgericht zu melden.

Gültigkeit von Patientenverfügungen
«Verbindliche Patientenverfügungen» verlieren nach Ablauf von 5 Jahren nicht generell ihre Gültigkeit, sondern der Fristablauf führt lediglich zum Verlust der Verbindlichkeit der Patientenverfügung. Die Patientenverfügung bleibt jedoch als „beachtliche Patientenverfügung“ weiterhin bestehen.

Download Patientenverfügung
Beim/Nachdem Herunterladen der Patientenverfügung übernimmt der Benutzer die Verantwortung über die sichere Aufbewahrung der Patientenverfügung.

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